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Kategorie: Gesundheitswirtschaft, Gesundheitsmarkt

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Gesundheitswirtschaft - Erster Gesundheitsmarkt

Solidarisches Finanzierungssystem

Der Erste Gesundheitsmarkt bezeichnet den Bereich der "klassischen" Gesundheitsversorgung und umfasst diejenigen gesundheitsbezogenen Produkte und Dienstleistungen, die im Rahmen eines solidarischen Finanzierungssystems erstattet werden. Den größten Teil übernehmen die Gesetzlichen Krankenkassen (GKV) sowie die Privaten Krankenkassen (PKV) inklusive Versicherungen wie Pflege-, Renten- und Unfallversicherung. Arbeitgeber, der Staat und andere Sozialversicherungsträger kommen hinzu, leisten aber einen deutlich kleineren Teil.

Aufgrund des straffen Finanzierungssystems ist der Erste Gesundheitsmarkt ein stark regulierter Markt. Zahlreiche Gesetze, welche die Ausgaben der gesetzlichen Krankenkassen für Arzneimittel, Krankenhäuser und ärztliche Leistungen begrenzen und seit Jahrzehnten stets weiter beschränken, behindern Entwicklung und Wachstum des Ersten Gesundheitsmarktes erheblich. Trotzdem steigen die Gesundheitsausgaben in diesem Markt jedes Jahr um einige Prozentpunkte. Nach Angaben des Statistischen Bundesamts wurden 2014 insgesamt 328 Milliarden Euro für Gesundheit in Deutschland ausgegeben. Dies bedeutet einen Anstieg von 4,2 Prozent beziehungsweise 13,3 Milliarden Euro gegenüber dem Vorjahr. Dabei entfielen auf jeden Einwohner 4.050 Euro gegenüber 3.902 Euro im Jahr 2013.

Voll erstattungsfähige Arznei- und Hilfsmittel

Neben der Gliederung der Gesundheitswirtschaft in den Ersten und Zweiten Gesundheitsmarkt unter finanziellen Gesichtspunkten erweist sich eine güter- und dienstleistungsbezogene Gliederung als gerechtfertigt. Zum Ersten Gesundheitsmarkt zählen diejenigen Güter und Dienstleistungen, die zurzeit im Gesundheitswesen verwendet und erstattet werden wie Arzneimittel und andere medizinische Hilfsmittel, ärztliche und pflegerische Dienstleistungen, Krankenhausbehandlungen u.a. Diese Produkte und Leistungen werden unter dem Begriff "Kernbereich der Gesundheitswirtschaft" (KGW) subsumiert.

 

Bezuschusste Gesundheitsleistungen

Daneben fließen mittlerweile „Neue Güter“ mit Gesundheitsbezug in die sogenannte "Erweiterte Gesundheitswirtschaft" (EGW) des Ersten und Zweiten Gesundheitsmarktes ein. Zu den neuen Gütern des Ersten Gesundheitsmarktes zählen beispielsweise Präventionskurse, Berufsausbildungen sowie andere Produkte und Gesundheitsdienstleistungen, die nicht voll erstattet, sondern nur zum Teil von der gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung oder anderen Sozialversicherungsträgern bezuschusst werden.

 

Zunehmend verschwimmende Grenzen beider Märkte

Da heutzutage viele AkteurInnen der Gesundheitswirtschaft sowohl auf dem Ersten als auch dem Zweiten Gesundheitsmarkt arbeiten, können die beiden Märkte nicht randscharf voneinander getrennt werden. So bieten zum Beispiel VertragsärztInnnen ihren PatientInnnen im Ersten Gesundheitsmarkt eine Versorgung aus dem Katalog der Gesetzlichen Krankenversicherung auf Krankenschein. Zugleich offerieren sie erweiterte, sogenannte Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL) im Zweiten Markt. Diese einzeln zu benennende therapeutischen Wunschleistungen bewegen sich jenseits der eng gefassten Grenzen des Leistungsrechts der Gesetzlichen Krankenkassen und müssen von den PatientInnen privat finanziert werden.

siehe auch: Zweiter Gesundheitsmarkt

Autorin: Martina Seifert, Online-Redakteurin

Quelle: Eigene Zusammenstellung

Datum: 15.09.2016

Die Gesundheitswirtschaft in Deutschland ist unter dem Aspekt der Finanzierung aufgeteilt in den sogenannten Ersten Gesundheitsmarkt und den Zweiten Gesundheitsmarkt. Neben dieser über die Finanzierung vorgenommenen Abgrenzung wird der Gesundheitsmarkt insgesamt auch über die ihm zuzurechnenden Güter und Dienstleistungen definiert. Diese Betrachtungsweise der Gesundheitswirtschaft bezieht losgelöst von der Finanzierung den Aspekt der Wertschöpfung mit ein.

 
 
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Danke schön für's Warten.