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Kategorie: Ganzheitliche Berufskunde

 

Psychologische PsychotherapeutInnen

Voraussetzung ist die Approbation, die durch ein abgeschlossenes Hochschul-Studium und das Absolvieren einer mehrjährigen anerkannten Therapiemethode mit abgeschlossener Prüfung beantragt werden kann.
Berufsbezeichnungen in diesem Zusammenhang sind:

  • Psychologische PsychotherapeutInnen,
  • Kinder- und JugendpsychotherapeutInnen,
  • Ärztliche PsychotherapeutInnen

Der Begriff "PsychotherapeutIn" ist durch dieses o.g. Gesetz geschützt und darf nur von diesen Berufsgruppen geführt werden.

Aktuell werden leider nur drei psychotherapeutische Verfahren von den gesetzlichen Kassen erstattet: Psychoanalyse, tiefenpsychologisch fundierte Verfahren und Verhaltenstherapie, innerhalb der Ausbildungen sind allerdings bereits zusätzlich Gesprächspsychotherapie und Systemische Therapie zugelassen.
Die meisten PsychotherapeutInnen verfügen jedoch über mehrere Ausbildungen und bieten eine dem Klienten entsprechende Vorgehensweise mit Elementen aus anderen Methoden an.

Psychologische PsychotherapeutInnen sind im Gegensatz zu PsychiaterInnen auf psychotherapeutische Begleitung ausgerichtet.
PsychiaterInnen sind Ärzte mit der fachärztlichen Spezialisierung Psychiatrie - sie begleiten eher die körperlichen Beschwerden und Syndrome psychischer und psychiatrischer Erkrankungen. Sie tun dies vornehmlich mit heutzutage sehr wirksamen Medikamenten und entsprechender ärztlicher Begleitung.

Autorin: Conny Dollbaum, Heilpraktikerin und Autorin

Quelle: Eigene Zusammenstellung

Datum: 07.12.2016

Hintergrund/Kontext

Nach dem Psychotherapeutengesetz von 1999 ist der Begriff "Psychotherapeut/in" gesetzlich geschützt und darf ausschließlich von PsychologInnen sowie Kinder- und JugendpsychotherapeutInnen benutzt werden.

 
 
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Danke schön für's Warten.