Was dürfen KinesiologInnen?

Wer heilt hat recht?

Was dürfen KinesiologInnen?
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von Conny Dollbaum-Paulsen

Das Berufsfeld der alternativ arbeitenden GesundheitsberuflerInnen ist unübersichtlich geworden.

Während es bis vor 20 Jahren neben ÄrztInnen und Heilpraktikern sowie den damals sogenannten Heilhilfsberufen, heute Gesundheitsfachberufen (u.a. Pflegepersonal, Ergo- und PhysiotherapeutInnen), eigentlich keine Berufe gab, die die Heilkunst ausübten oder professionelle Beratung anboten, hat sich die Lage in den letzten zehn Jahren fulminat verändert.

Wie in Teil 1 von "Wer heilt hat recht" bereits ausgeführt, gibt es allein drei verschiedene Arten der Heilpraktiker, es gibt Psychotherapeuten und Geistheilerinnen, Kinesiologen und Gesundheitspraktiker, Energiearbeiter und Schamanen um nur die bekanntesten zu nennen.

Dem Berufsstand der KinesiologInnen ist dabei etwas ganz Besonderes gelungen: Sie haben sich mit dieser Berufsbezeichnung etabliert und können, je nach Ausrichtung, therapeutisch oder beratend-unterstützend arbeiten. Für ersteres benötigen sie die Heilerlaubnis, müssen also Arzt oder Heilpraktikerin sein, für letzteres benötigen sie keine weiteren Zulassungen, weil die Ausübung von Beratung keinem Gesetz unterstellt und und nicht geschützt ist.

Eine aktuelle Entscheidung des Oberlandesgerichtes in Hamm macht deutlich, wo die Grenze zwischen therapeutischem und beratendem Handeln liegt, denn:
Wann immer eine Diagnose gestellt wird, die Ausübenden also Krankheitsbilder nennen, bei denen die angewandte Methode evtl. hilfreich eingesetzt werden könnte, geht es um therapeutisches Handeln -und das ist einer Kinesiologin ohne Heilerlaubnis nicht erlaubt.

Ein Auszug aus der Veröffentlichung der Beklagten:
"Auf sanfte Art werden die Selbstheilungskräfte aktiviert; … Unterstützung oder Beschleunigung des Genesungsprozesses; … Linderung bei körperlichen Beschwerden; …Hilfe bei Allergien, Unverträglichkeiten und toxischen Belastungen; … mit dem Anwendungsgebiet … Narbenstörungen, … Migräne, … Rückenschmerzen, … Verdauungsprobleme, … Menstruationsschmerzen, … Entgiftung, … Burnout, … Schlafstörungen, … Nervosität, … Depressionen, … mit sanftem Druck wird der Muskeltonus, zum Beispiel am Arm, getestet. So erfahren wir, wo und wie der natürliche Energiefluss im Körper beeinträchtigt wird … Kinesiologische Balancen bauen Stress ab und regen die Selbstheilungskräfte an…“ Das kinesiologische Verfahren "Edu-Kinestetik-BrainGym®" beschrieb sie u.a. mit "Auflösung von Energieblockaden zwischen beiden Gehirnhälften".

Das Gericht bezieht sich in diesem Fall interessanterweise allerdings darauf, dass ein Verstoß gegen das Heilmittelwerbegesetz vorläge, die Kinesiologin habe nicht darauf hingewiesen, dass ihre Methoden nicht wissenschaftlich belegt seien...hier der Link mit Erläuterung zum Urteil des Oberlandesgerichtes Hamm vom 20.05.2014.

Das Urteil zeigt die Licht- und die Schattenseite der aktuellen Situation:
Positiv ist es sicher, dass keine Heilungsversprechen mit Verfahren gemacht werden dürfen, die sich jeder Überprüfung entziehen. Als negativ zu bewerten ist dennoch, dass die Grundlage dieser Überprüfung das naturwissenschaftliche Verständnis der Schulmedizin ist und nicht ein moderner und erweitereter Wissenschaftsbericht wie ihn beispielsweise Rupert Sheldrake vertritt.

Aber: Alles fließt, auch im Gesundheitssystem...

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