Stärkung des Berufsstandes?

Änderungen im Heilpraktikergesetz

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von Conny Dollbaum-Paulsen

Wann immer das Heilpraktikergesetz verändert werden sollte, drohte Ungemach. Zumindest war zu befürchten, dass die Freiheit der Berufsausübung für Heilpraktiker beschnitten werden sollte.

Das ändert sich gerade, denn die von CDU/CSU und SPD eingebrachten Vorschläge zur Veränderung der Heilpraktikergesetzes scheinen den Berufsstand eher zu stärken als zu schwächen.

 

Neue Formulierungen im Heilpraktikergesetz

Zumindest sieht Rene Sasse, auf Heilpraktiker-Fragen spezialisierter Anwalt Rechtsanwalt, das so. Für Nicht-Juristen schwer zu lesen und kaum zu verstehen, bedeuten seiner Meinung nach kleine Veränderungen in den Formulierungen, dass

  • Die Anerkennung des Berufsstandes gesetzlich legitimiert wird
  • mit der Überprüfung auch naturheilkundlicher Inhalte zukünftig zu rechnen ist

Für Laien mag es merkwürdig anmuten, aber tatsächlich bezieht sich die derzeitige Überprüfung nach dem Heilpraktikergesetz ausschließlich auf medizinisches Wissen, Notfallmedizin, Differentialdiagnose und Gesetzeskunde. Therapeutisches Wissen z. B. aus der Naturheilkunde wird nicht abgefragt - nicht zuletzt deshalb, weil die prüfenden Amtsärzte dazu gar nicht in der Lage sind und die heilpraktischen Beisitzer aus ganz unterschiedlichen Fachrichtungen kommen. Wie dies zukünftig zu lösen ist, kann mit Spannung erwartet werden und wird die Ausbildungsstrukturen in jedem Fall verändern.

Schriftliche wie mündliche Überprüfung verlangen von den AnwärterInnen seit vielen Jahren ein profundes medizinisches Wissen, die Vorbereitung auf diese Überprüfung dauert selbst für Angehörige aus medizinischen Fachberufen mindestens 1,5 bis 2 Jahre.

  • Nicht mehr nur festgestellt werden soll, inwieweit der Anwärter eine „Gefahr für die Volksgesundheit“ bedeuten könnte, sondern der Schutz einzelner Patienten mit in das Gesetz aufgenommen werden soll. Dies ist wohl den unsäglichen Machenschaften des Heilpraktikers geschuldet, der vor einigen Monaten mit haarsträubenden Methoden krebskranke Menschen behandelte und gefährdete.

Dazu ein Zitat von Rene Sasse:

Die Gesetzesänderung könnte dazu führen, dass zukünftig vermehrt naturheilkundliche Fachkenntnisse überprüft werden. Maßgeblich hierfür wird die zukünftige Ausgestaltung der Überprüfungsrichtlinien sein. Auf der Grundlage des Gesetzestextes ließe sich eine nicht unerhebliche Erhöhung des Überprüfungsumfanges juristisch begründen.

Ferner ist folgendes im Blick zu behalten: Gemäß § 7 der Durchführungsverordnung gilt: Die Erlaubnis ist durch die höhere Verwaltungsbehörde zurückzunehmen, wenn nachträglich Tatsachen eintreten oder bekannt werden, die eine Versagung der Erlaubnis nach § 2 Abs. 1 rechtfertigen würden. Es besteht deshalb zumindest theoretisch die Gefahr, dass es zukünftig vermehrt zu Erlaubniswiderrufen kommen kann. Diese könnten damit begründet werden, dass der Heilpraktiker zwar nicht die Volksgesundheit als solches gefährdet, jedoch das Wohl einzelner Patienten.

Zukünftig werden die Leitlinien zur Überprüfung von Heilpraktikern vom Bundesministerium für Gesundheit vorgegeben. Dies dürfte die Vereinheitlichung der Überprüfungen fördern. Die Richtlinien sollen bis Ende 2017 im Bundesanzeiger bekannt gemacht werden. Drei Monate nach Bekanntmachung der Leitlinien tritt sodann die Änderung der Durchführungsverordnung in Kraft. Die Ausführungen des Gesetzgebers verdeutlichen, dass zukünftig auch die einzelnen Patienten vom Schutzzweck des Heilpraktikergesetzes umfasst sein sollen.

Es ist in jedem Fall zu begrüßen, dass sich endlich das Bundesministerium für Gesundheit dem Thema annimmt - eine bundesweite einheltiche Ausbildungsverordnung würden dem Berufsstand nützen, weil damit der Rang eines regulären Ausbildungsberufes entstünde, was allen Beteiligten gut täte.

Wer genauer wissen will, was es mit der Gesetzesänderung auf sich hat, möge den gesamten Artikel von Rene Sasse lesen unter „Änderungen im Heilpraktikergesetz“

 

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